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MITGLIEDSCHAFT

Mitgliedschaft lohnt sich!

Leistungen & Service

Zahlreiche Service-Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten, Mitglieder erhalten außerdem Ermäßigungen und Zuschüsse für verschiedene berufsrelevante Angebote.

Beitritt & Aufnahmebedingungen

Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied

Voraussetzung für die Aufnahme in unseren Verein als ordentliches Mitglied ist eine entsprechende Vorbildung und Leistung in einem Musikberuf. Die Vorbildung in einem Musikberuf wird in der Regel durch entsprechende staatliche Abschlusszeugnisse/Diplome (bei Musikstudentinnen und -studenten im fortgeschrittenen Studium durch Immatrikulationsbescheinigung) nachgewiesen. Liegen dem Aufnahmeantrag entsprechende Dokumente in Kopie bei, kann der Antragsteller von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem Vorsitzenden aufgenommen werden.

Ein*e Antragsteller*in kann auch Mitglied werden, wenn er*sie auf andere Weise seine Leistungen in einem Musikberuf nachweisen kann (Qualitätszertifikat, Kritiken in überregionalen Feuilletons, Empfehlungsschreiben von namhaften Persönlichkeiten des Musiklebens, Präsenz im Musikleben o.ä.). In diesem Fall wie auch in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.

Mitgliedschaft als Fördermitglied

Im Rahmen einer Fördermitgliedschaft können Sie uns bei der Durchführung und Erfüllung unserer gemeinnützigen Aufgaben helfen. Fördernde Mitglieder, die die Zwecke des Vereins unterstützen, werden von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem Vorsitzenden aufgenommen. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, aber keinen Anspruch auf die berufsspezifischen Leistungen des Vereins und seiner Dachverbände.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 104,- €, ermäßigt 60,- €

Die Aufnahme in den Verein kann zu Beginn jedes Monats erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag für das verbleibende Geschäftsjahr wird anteilig erhoben, hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- €.


Aufnahmeantrag