Goethe-Projekt 2
Ute Ziemer – Sopran
Tobias Jackl – Klavier
Werke nach Texten von Werke nach Texten von Johann Wolfgang von Goethe von Dorothea Hofmann, Johannes Martin Kränzle, Enjott Schneider, Richard Strauss, Hugo Wolf, Anton Webern, Edvard Grieg, Fanny Hensel
Die Zahl der Zuhörenden ist begrenzt.
Voranmeldung (Angabe von Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Personenanzahl pro Haushalt) bis 12.09.2021 unter info@ute-ziemer.de
Falls nach den Voranmeldungen noch Plätze frei sind, können diese auch jeweils bei der Veranstaltung noch vergeben werden.
Ute Ziemer in Zusammenarbeit mit Tonkünstler München e.V.
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021:
Bei kulturellen Veranstaltungen sind Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht (medizinischen Gesichtsmaske) zugelassen, generell gilt derzeit die 3G-Regel.
Maskenpflicht: In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitzplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Wird der Mindestabstand in geschlossenen Räumen unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist.
Kontaktdatenerfassung: Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes.
Ab einer Inzidenzeinstufung „über 35“ gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete). Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.
Testpflicht (3G-Regel)
Soweit nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Testpflicht vorgesehen ist, gilt diese nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene.
Alle anderen Personen müssen im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest (keinen Selbsttest) oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen. Getesteten Personen stehen gleich: 1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag; 2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen; 3. noch nicht eingeschulte Kinder.
Bitte beachten Sie, dass für Konzertbesucher*innen bzw. alle Anwesenden aktuell die 3G-Regel gilt und entsprechende Nachweise zum Konzert mitgebracht werden müssen.
Die vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein und kann mit dem Impfpass, einer App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) oder dem digitalen COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden.
Als genesen gelten Sie, wenn Sie einen Genesenennachweis über das Vorliegen einer durch PCR-Test bestätigten vorherigen, inzwischen abgeklungenen COVID-19-Infektion vorlegen können. Die Infektion muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
Als negativer Testnachweis kann das Ergebnis eines PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) oder PoC-Antigentests (max. 24 Stunden alt) vorgelegt werden. Das Ergebnis eines privaten Schnelltests ist nicht ausreichend. Vor Ort kann kein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden.
Änderungen sind möglich, sodass die tagesaktuellen Bestimmungen der Landeshauptstadt München gelten: www.muenchen.de/corona