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GESCHÄFTSORDNUNG

Geschäftsordnung des Vereins Tonkünstler München e.V.

Die Geschäftsordnung in der aktualisierten Fassung wurde vom Vorstand des Vereins Tonkünstler München e.V. am 09.10.2018 beschlossen.

Gemäß der Satzung des Vereins Tonkünstler München e.V. (§ 17) erfüllt die Geschäftsordnung folgenden Zweck: „Allgemeine Anweisungen und Durchführungsbestimmungen im Rahmen dieser Satzung für eine zweckmäßige Führung und Abwicklung der Geschäfte regelt der Vorstand in der Geschäftsordnung des Vereins Tonkünstler München e.V.“

Allgemeine Anweisungen und Durchführungsbestimmungen werden von Vorstandsmitgliedern, Ausschüssen oder Geschäftsführung ausgearbeitet bzw. aktualisiert und dem Vorstand zur Abstimmung vorgelegt. Die beschlossene Geschäftsordnung ist für die Vereinsarbeit verbindlich.

(Personen-, Berufs- oder Amtsbezeichnungen erscheinen der besseren Übersichtlichkeit halber in der männlichen Form. Dabei ist selbstredend immer auch an weibliche Berufsvertreterinnen oder Funktionsträgerinnen gedacht.)

§ 1 Die Konzertreihen
Unter dem Oberbegriff „MUSIK-FORUM MÜNCHEN“ veranstaltet der Verein Tonkünstler München e.V. Konzertreihen, die besonders Komponisten und Interpreten berücksichtigen, die Mitglied des Vereins sind.

Die Konzerte der Reihe „musica da camera“ sind Mitgliedern des Vereins Tonkünstler München e.V. vorbehalten. Grundsätzlich ergänzen die Programme thematisch das übliche Konzertleben und beziehen möglichst auch zeitgenössische Werke, Werke Münchner/bayerischer Komponisten und ein selten gespieltes Repertoire ein.

Die Reihen „Komponisten in Bayern“ und „Studio für Neue Musik“ stellen Werke entsprechend der jeweiligen Thematik der Reihe vor.

Unter „komponisten@münchen“ finden Sonderveranstaltungen zu besonderen Anlässen statt.

„Dedicated to …“ stellt Interpreten in den Vordergrund mit Werken, die ihnen gewidmet sind.

Interpreten/Ensembles bewerben sich jeweils (Deadline 1. Juni/1. November) mit geeigneten Programmvorschlägen oder Interpreten werden eingeladen, entsprechende Werke zu spielen. Der zuständige Ausschuss wählt aus den eingegangenen Vorschlägen geeignete Konzertprogramme aus und berät ggf. in Fragen der Programmgestaltung.

Um eine Programmvielfalt zu gewährleisten, soll in einem Konzert in der Regel nur ein Werk eines Komponisten zur Aufführung kommen. Ausnahmen können Porträt-Konzerte zu besonderen Anlässen (beispielsweise Jubiläen) bilden. Aber auch hier sollen die Werke eines Komponisten nicht mehr als die Hälfte eines Konzerts füllen.

Auf Antrag unterstützt der Verein Tonkünstler München e.V. nach Möglichkeit seine Mitglieder bei deren eigenen Konzertveranstaltungen in München als Mitveranstalter durch Übernahme der GEMA-Gebühren, wenn

der Hauptveranstalter Mitglied im Verein Tonkünstler München e.V. ist, bzw. wenn die satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere die „Förderung der zeitgenössischen Musik“, erfüllt werden,

Werke zeitgenössischer Münchner/bayerischer Komponisten zur Aufführung kommen unter besonderer Berücksichtigung der Komponisten und Interpreten des Vereins,

Eintrittspreise nicht höher als € 15,- erhoben werden,

der Veranstaltungsraum maximal 300 Plätze fasst,

bei keinem Werk mehr als neun Personen mitwirken,

der Verein Tonkünstler München e.V. als Mitveranstalter auf allen Einladungskarten, Plakaten, Programmzetteln usw. genannt wird: „in Zusammenarbeit mit dem Verein Tonkünstler München e.V.“,

die entstehenden Kosten im Rahmen des Konzertbudgets des Vereins Tonkünstler München e.V. getragen werden können und

die Anfrage frühzeitig erfolgt.

Der Hauptveranstalter überlässt dem Verein Tonkünstler München e.V. vor der Veranstaltung je ein Belegexemplar der Einladungskarten, Plakate, Programmzettel usw. sowie die exakte Programmfolge für die GEMA-Meldung. Auf Wunsch erhalten Vorstandsmitglieder des Vereins Tonkünstler München e.V. freien Zutritt zur Veranstaltung. Vom Hauptveranstalter rechtzeitig als Datei oder PDF bereitgestellte Konzerteinladungen versendet die Geschäftsstelle gerne im Konzert-E-Mail-Verteiler des Vereins. Entsprechend den Informationen des Hauptveranstalters nimmt der Verein Tonkünstler München e.V. die Veranstaltung in seine allgemeine Werbung auf. Leistungen darüber hinaus sind in der Regel nicht möglich. In Ausnahmefällen müssen sie im Veranstaltungsteam bzw. im Vorstand besprochen und entschieden werden. Über die Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern entscheidet das Konzertteam. Einzelheiten der Zusammenarbeit mit dem Verein Tonkünstler München e.V. werden in einem Vertrag schriftlich geregelt.

Um das Werk zeitgenössischer Münchner/bayerischer Komponisten auch überregional und international zu verbreiten, bemüht sich der Verein Tonkünstler München e.V. auch um Austauschkonzerte zu den Bedingungen der Reihen „Studio für Neue Musik“ bzw. „Komponisten in Bayern“. In jedem Fall sollen Werke (normalerweise mindestens zweier) Münchner/bayerischer Komponisten einen wichtigen Anteil des Programms bilden. Das gilt für das Münchner Konzert eines auswärtigen Ensembles (Solisten) und auch für das Austauschkonzert eines Münchner Ensembles (Solisten) auswärts.

§ 2 Schülerkonzerte / Sängerpodien
Jedes Mitglied des Vereins Tonkünstler München e.V. hat die Möglichkeit, seine Privatschüler im Rahmen der Schülerkonzerte/Sängerpodien kostenfrei öffentlich auftreten zu lassen. Nach Möglichkeit stehen jedem Mitglied dafür ein ganzer Abendtermin oder zwei geteilte Termine im Schuljahr zur Verfügung. (Unberührt davon sind Sonderkonzerte wie „Tage der Hausmusik“, Gemeinschaftskonzerte, Konzerte im Rahmen des „Jugend musiziert-Wettbewerbs). Für die Terminvergabe ist die Geschäftsstelle in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Schülerkonzerte/Sängerpodien zuständig. Der Eintritt zu den Schülerkonzerten ist frei. Erbetene Spenden ausschließlich zugunsten des Vereins Tonkünstler München e.V. dienen der Deckung der Unkosten (GEMA, Saalmiete, Öffentlichkeitsarbeit, Programmdruck usw.). Die beteiligten Lehrer führen die Konzerte in Eigenverantwortung durch. In der Regel ist ein Mitglied des Vorstands bzw. der Arbeitsgruppe Schülerkonzerte/Sängerpodien bei jedem Konzert als Betreuer anwesend.

§ 3 Unterrichtsvermittlung
Der Verein Tonkünstler München e.V. vermittelt qualifizierten Musikunterricht persönlich über die Geschäftsstelle oder online über die Website des Vereins. Die Aufnahme in die persönliche Vermittlung sowie in die Online-Vermittlung muss aus Datenschutzgründen schriftlich beantragt werden. Aus Gründen der Qualitätssicherung nimmt der Verein Tonkünstler München e.V. in die Unterrichtsvermittlung nur Mitglieder mit staatlichem Abschluss oder staatlicher Anerkennung einer Musikausbildungsstätte mit eingeschlossener Befähigung zum Unterrichten für das entsprechende Fach auf (Nebeninstrumente eingeschlossen: Oboe – Englischhorn, Klavier – Keyboard usw.). In Ausnahmefällen können auch ohne entsprechenden Abschluss Vollstudierende einer Hochschule für Musik in fortgeschrittenen Semestern in die Unterrichtsvermittlung aufgenommen werden. Zusatzqualifikationen, die außerhalb der akademischen Ausbildung erworben wurden, sowie spezielle Angebote können zusätzlich zu den Unterrichtsfächern angegeben werden und sind online über die Volltextsuche zu finden.
Mitglieder, die kein staatliches Abschlusszeugnis oder eine staatliche Anerkennung in einem Musikberuf erworben haben, können ihre langjährige und erfolgreiche Unterrichtstätigkeit mit dem Qualitätszertifikat nachweisen. Das Qualitätszertifikat bestätigt die musikpädagogische Befähigung und wird Mitgliedern des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. (TKVB) bzw. Lehrkräften an Musikschulen des Verbands Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. (VBSM) vom TKVB in enger Abstimmung mit dem VBSM erteilt. Mit der Mitgliedschaft im Verein Tonkünstler München e.V. wird auch die Mitgliedschaft im TKVB erworben. Der Antrag auf Erteilung des Qualitätszertifikats ist an die Geschäftsstelle des TKVB zu richten.

§ 4 Internetseite und E-Mail-Versand
Mitglieder des Vereins Tonkünstler München e.V. können auf der Internetseite des Vereins www.tonkuenstler-muenchen.de unter „Mitglieder stellen sich vor“ auf Antrag ihre persönliche Internetseite verlinken lassen. Es werden nur Links auf Internetseiten eingestellt, die sich direkt auf das Mitglied beziehen und dessen musikalische Tätigkeit darstellen. Im Zweifelsfall entscheidet der Gesamtvorstand.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, auf der „Pinnwand“ des Vereins unter „Veranstaltungen von Mitgliedern“ auf seine Veranstaltungen im Raum München oder seine Kurse hinzuweisen, an denen es selbst als Komponist, Interpret (solistisch, kammermusikalisch), Improvisator oder Pädagoge maßgeblich beteiligt ist. Entsprechende Unterlagen (Flyer), aus denen dies eindeutig hervorgeht, können per E-Mail (PDF) an die Geschäftsstelle gesendet werden.

Zudem hat jedes Mitglied die Möglichkeit, seine Neuveröffentlichungen auf der „Pinnwand“ zu präsentieren. Informationen zu aktuellen Veröffentlichungen (z. B. CDs, Notenausgaben, Musikbücher, o. ä.) können als PDF-Datei an unsere Geschäftsstelle geschickt werden, ggf. mit Link zu entsprechenden externen Internetseiten. Diese Hinweise werden für die Dauer von mindestens drei Monaten auf die Internetseite des Vereins gestellt. Aus Platzgründen können nur Verlagsausgaben mit Labelcodes, ISMN- oder ISBN-Nummern aufgenommen werden.

Die Geschäftsstelle versendet per E-Mail an die Mitglieder ausschließlich vereinsinterne Mitteilungen bzw. Mitteilungen aus den Dachverbänden, Hinweise zu Veranstaltungen des Vereins und berufliche Angebote (Musikschulstellen, Musikersuche, Angebote von Übe- oder Unterrichtsräumen o. ä. – ggf. nach Instrumenten selektiert). Keinesfalls werden pädagogische oder künstlerische Angebote einzelner Mitglieder oder deren Musikschulen versendet. Angebote für Klavierbegleitung können Mitglieder auf der Internetseite unter „Pinnwand“ eintragen lassen, Kurse von Mitgliedern können auf der Internetseite des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. eingestellt werden.

§ 5 Mitgliedschaft
Aufnahmebedingungen

Die Vorbildung in einem Musikberuf wird in der Regel durch entsprechende staatliche Abschlusszeugnisse oder staatliche Anerkennung einer Musikausbildungsstätte (bei Musikstudenten im fortgeschrittenen Studium durch Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule für Musik) nachgewiesen. Liegen entsprechende Dokumente in Kopie vor, kann der Antragsteller von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem Vorsitzenden aufgenommen werden.

Die Aufnahme in den Verein kann zu Beginn jedes Monats erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag für das verbleibende Geschäftsjahr wird anteilig erhoben. Jedes Mitglied meldet Änderungen seiner Bankverbindung, Wohnadresse und weiteren Kontaktdaten unverzüglich der Geschäftsstelle des Vereins Tonkünstler München e.V. Andernfalls haftet der Vereins Tonkünstler München e.V. nicht für Nachteile und Schäden, die aus diesem Versäumnis entstehen.

Ein Antragsteller kann auch als Mitglied aufgenommen werden, wenn er auf andere Weise seine Leistungen in einem Musikberuf nachweisen kann (Empfehlungsschreiben von mindestens zwei namhaften Persönlichkeiten des Musiklebens, die eine entsprechende berufliche Qualifikation bestätigen; Präsenz im Musikleben und berufliche Erfolge, die z.B. durch Kritiken in überregionalen Feuilletons und Fachzeitschriften, eigene Wettbewerbs-Erfolge, Wettbewerbs-Erfolge der Schüler o. ä. nachgewiesen werden). In diesem Fall wie auch in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.

Der Eintritt in den Verein Tonkünstler München e.V. kann nur erfolgen, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren Mitgliedschaft (siehe auch Beitragsordnung § 4) und auch keine Verbindlichkeiten gegenüber einem anderen Mitgliedsverband im Deutschen Tonkünstlerverband e.V. (DTKV) bestehen.

Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder, die die Zwecke des Vereins unterstützen, werden von der Geschäftsstelle in Absprache mit dem Vorsitzenden aufgenommen. Sie haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, aber keinen Anspruch auf die berufsspezifischen Leistungen des Vereins.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende

Der Vorstand des Vereins Tonkünstler München e.V. kann der Mitgliederversammlung zur Ernennung als Ehrenmitglied Personen vorschlagen,
a) deren langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in besonderer Weise den Zwecken des Vereins gedient hat oder die sich in anderer Weise besonders um die Zwecke des Vereins verdient gemacht haben,
b) deren Mitgliedschaft den Verein durch die herausragende Bedeutung dieser Personen im Musikleben aufwertet.

Der Vorstand des Vereins Tonkünstler München e.V. kann der Mitgliederversammlung Personen zur Wahl als Ehrenvorsitzende vorschlagen, die in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit Führungsaufgaben im Vorstand des Vereins Tonkünstler München e.V. übernommen haben und deren Rat und Erfahrung auch nach deren aktiver Vereinsarbeit dem Wohl des Vereins in besonderer Weise dient.

Dem Vorstand können vor Beginn der Mitgliederversammlung von Mitgliedern des Vereins Vorschläge zur Ernennung als Ehrenmitglieder bzw. Ehrenvorsitzende zugetragen werden. Der Vorstand beschließt, welche Personen der Mitgliederversammlung zur Wahl als Ehrenmitglieder bzw. Ehrenvorsitzende vorgeschlagen werden. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder des Vereins Tonkünstler München e.V. wie auch des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. (TKVB) und des Deutschen Tonkünstlerverbands e.V. (DTKV) haben zu allen Veranstaltungen des Vereins Tonkünstler München e.V. freien Zutritt.

Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung sind grundsätzlich ausschließlich Mitglieder eingeladen. In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende des Vereins Tonkünstler München e.V. in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand zu Themen oder in bestimmten Funktionen, die für den Verein relevant sind, Gäste einladen. Der Anwesenheit von Gästen müssen die anwesenden Mitlieder mit einfacher Mehrheit zustimmen. Gäste haben kein Stimmrecht, jedoch kann ihnen der Versammlungsleiter Rederecht gewähren.

§ 6 Gemeinnützigkeit
Der Verein Tonkünstler München e.V. ist gemeinnützig. Spenden an den Verein sind steuerlich abzugsfähig nach § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für Spenden über 200,- € stellt der Verein Spendenquittungen aus. Für geringere Beträge gilt der Bankauszug.
Spenden an den Verein Tonkünstler München e. V. kommen ausschließlich den allgemeinen Aufgaben oder den Projekten des Vereins zugute. Private oder sonstige Projekte sind nicht über Spenden an den Verein finanzierbar.

§ 7 Beiträge
In Ergänzung zur Geschäftsordnung wird die Beitragszahlung für die Mitgliedschaft im Verein Tonkünstler München e.V. in der Beitragsordnung geregelt.

§ 8 Vorstand
Über Kenntnisse und Daten, die interne Angelegenheiten des Vereins und dessen Mitglieder betreffen, insbesondere auch über Interna der Vorstandssitzungen wie Abstimmungsverhalten und Diskussionsbeiträge sind Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer zu Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet.

Die Vorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit aus unterschiedlichen Bereichen des professionellen Musiklebens kommen. Bei der Aufstellung der Kandidaten zur Vorstandswahl wird der Vorstand sich darum bemühen, dass ein breites Spektrum des Musiklebens vertreten ist.

Mit Zustimmung des Vorstands können Gäste als Referenten zu bestimmten Punkten der Tagesordnung ohne Stimmrecht an einer Vorstandssitzung teilnehmen. Sie sind ebenso wie die Vorstandsmitglieder zu Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet.

Die Arbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Der geschäftsführende Vorstand kann eine angemessene Spesenpauschale gewähren. Vorstandsmitglieder des Vereins Tonkünstler München e.V. wie auch des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. (TKVB) und des Deutschen Tonkünstlerverbands e.V. (DTKV) haben zu allen Veranstaltungen des Vereins Tonkünstler München e.V. freien Zutritt.

§ 9 Aufgaben des Vorstands
Geschäftsführender Vorstand/Beisitzer

Die Aufgaben des Geschäftsführenden Vorstands sind vor allem die Erledigung der Tagesgeschäfte in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, die Vorbereitung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sowie die Vertretung des Vereins nach außen. Die Aufgaben der Beisitzer sind die Beschlussfassung zur Vereinstätigkeit, die Beratung des Geschäftsführenden Vorstands und ggf. die Mitarbeit in den Ausschüssen bzw. die Übernahme von bestimmten Aufgaben.

§ 10 Ausschüsse
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Tonkünstler München e.V. kann der Vorstand Ausschüsse (Arbeitsgruppen) bilden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt der Vorstand Aufgaben und personelle Zusammensetzung der Ausschüsse. Die Ausschüsse wählen ein Vorstandsmitglied zu Ihrem Vorsitzenden, der auch Ansprechpartner für den Vorstand und die Geschäftsstelle ist. Die Ausschüsse arbeiten selbstständig, sind aber dem Vorstand voll verantwortlich, insbesondere hinsichtlich des Finanzgebarens. Wenigstens einmal jährlich soll jeder Ausschuss zu einer gemeinsamen Sitzung zusammentreten. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter können grundsätzlich an jeder Ausschusssitzung mit vollem Stimmrecht teilnehmen. Jeder Ausschuss ist verpflichtet, wenigstens einmal jährlich dem Vorstand und der Mitgliederversammlung von seiner Arbeit zu berichten. Die Arbeit der Ausschüsse endet in der Regel mit der Amtszeit des Vorstands, die Arbeit projektbezogener Ausschüsse mit Beendigung des jeweiligen Projekts. Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse aufzulösen. Ausschussmitglieder haben zu allen Veranstaltungen des Vereins Tonkünstler München e.V. freien Zutritt.

§ 11 „Jugend musiziert“
Der Verein Tonkünstler München e.V. ist Träger des Regionalwettbewerbs München „Jugend musiziert“. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist der Regionalausschuss „Jugend musiziert“ zuständig. In Struktur und Arbeitsweise folgt er den Richtlinien, die vom Deutschen Musikrat erstellt werden. Der Regionalausschuss München „Jugend musiziert“ arbeitet im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle des Vereins Tonkünstler München e.V. die gleichzeitig auch die Geschäftsstelle des Regionalwettbewerbs München „Jugend musiziert“ ist. Gemäß dem Rahmenstatut des Projektbeirats „Jugend musiziert“ des Deutschen Musikrats entsendet der Verein Tonkünstler München e.V. einen Delegierten in den Regionalausschuss „Jugend musiziert“. Dies ist in der Regel kraft seines Amtes der Vorsitzende des Verein Tonkünstler München e.V. Ersatzweise kann dieser ein anderes Vorstandsmitglied für den Regionalausschuss München „Jugend musiziert“ vorschlagen, über dessen Nominierung der Vorstand beschließt. Um eine reibungslose und konfliktfreie Zusammenarbeit des Vereins Tonkünstler München e.V. und des Regionalausschusses München „Jugend musiziert“ zu gewährleisten, empfiehlt es sich, dass der Vorsitzende des Regionalausschusses München „Jugend musiziert“ Mitglied im Verein Tonkünstler München e.V. ist und sich zur Wahl in den Vorstand des Vereins Tonkünstler München e.V. stellt. Gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung des Vereins Tonkünstler München e.V. ist der Regionalausschuss München „Jugend musiziert“ entsprechend den anderen Ausschüssen zur Berichterstattung verpflichtet. Hinsichtlich seines Finanzgebarens ist der Regionalausschuss München „Jugend musiziert“ gegenüber dem Verein Tonkünstler München e.V. voll verantwortlich.

§ 12 JU[MB]LE – Jugendensemble für Neue Musik Bayern
JU[MB]LE – Jugendensemble für Neue Musik Bayern liegt in der Trägerschaft des Vereins Tonkünstler München e.V. Eine eigene Geschäftsordnung regelt Aufgaben, Arbeitsweise, Ziele.

§ 13 Geschäftsführer
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Vereins Tonkünstler München e.V. selbstständig nach Maßgabe der Aufgaben des Vereins, die durch Mitgliederversammlung, Vorstand, Satzung und Geschäftsordnung definiert sind, und leistet den Dienstanweisungen und den Anordnungen des Vorsitzenden bzw. den Anordnungen der von diesem beauftragten Ausschussvorsitzenden und im Falle der Verhinderung den Anordnungen der eingesetzten Stellvertreter Folge und stimmt wichtige Entscheidungen mit dem Vorsitzenden bzw. mit den Stellvertretern oder beauftragten Personen ab. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die telefonische und schriftliche Mitgliederbetreuung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Pflege der Internetseite und die Leitung der Geschäftsstelle, die auch die Geschäftsstelle des Regionalausschusses München „Jugend musiziert“ ist. Der Geschäftsführer überwacht das Finanzgebaren des Vereins gemeinsam mit dem Geschäftsführenden Vorstand, insbesondere dem Schatzmeister, und erledigt den Zahlungsverkehr, in der Regel per Online-Banking. Zahlungen außerhalb des regelmäßigen monatlichen Zahlungsverkehrs, die 300,- € übersteigen, werden grundsätzlich von einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied genehmigt. Bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist die Anwesenheit des Geschäftsführers erwünscht. Der Geschäftsführer hat Rede-, jedoch kein Stimmrecht. Ihm kann die Aufgabe übertragen werden, das Protokoll zu führen. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Vereins Tonkünstler München e.V. wie auch des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. (TKVB) und des Deutschen Tonkünstlerverbands e.V. (DTKV) haben zu allen Veranstaltungen des Vereins Tonkünstler München e.V. freien Zutritt.

§ 14 Beschlussfähigkeit des Vorstands

Der beschlussfähige Vorstand setzt sich aus Geschäftsführendem Vorstand und Beisitzern zusammen. Kurzfristig nötige Beschlüsse kann der Vorsitzende in Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand und ggf. den betreffenden Ausschüssen treffen. Der Gesamtvorstand ist davon zeitnah zu unterrichten. Er kann den Beschluss durch Abstimmung bestätigen oder rückgängig machen. Vom Vorstand gefasste Beschlüsse können grundsätzlich erst in einer neuerlich einberufenen Sitzung revidiert werden. Zusagen bzw. Verträge behalten ihre Gültigkeit nach Beschlusslage zum Zeitpunkt der Vereinbarung.


Geschäftsordnung des Vereins Tonkünstler München e.V.