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SOZIALES

Soziale Hilfsmöglichkeiten

Mark Lothar-Stiftung

Für wen? Gewährung von Geldbeihilfen an bedürftige, vorrangig ältere verdiente Komponist*innen und Musiker*innen in München. Die Stiftung kann aber auch bedürftige, förderungswürdige strebsame jüngere Komponist*innen und Musiker*innen unterstützen

Wofür? Instrumentenreparaturen, Sonderbedarf bei Krankheit oder Unfall, Weihnachtsunterstützung ohne konkreten Anlass

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzielle Bedürftigkeit mit Nachweis durch geeignete behördliche Dokumente: Es können ausschließlich Künstler*innen unterstützt werden, die mit Hauptwohnsitz in München seit mindestens ein Jahr gemeldet sind.
Eine finanzielle Bedürftigkeit im Sinne von § 53 Nr. 2 AO muss vorliegen. Bedürftig ist demnach, wer eine monatliche Bruttoeinkommensgrenze von 2.185 € (Erwachsene, alleinstehende Person) nicht übersteigt und bestehendes Vermögen (u.a. Erspartes, Immobilie) einen Betrag von 5.000 € nicht übersteigt.
Es muss eine akute Notlage vorliegen. Stiftungsmittel dienen nicht zur Verbesserung der allgemeinen Lebenssituation. Sie können nur für einen konkreten Bedarf gewährt werden.
Stiftungsmittel werden ausschließlich nachrangig zu gesetzlichen Leistungen gewährt (u. a. SGB XII, SGB II, Kranken- und Pflegekasse). Es ist immer vorrangig zu prüfen, ob gesetzliche Leistungen oder andere Hilfen für den beantragten Zweck möglich sind.

Antragstellung? Einmalige Unterstützung zwischen 100 und 1.500 €, Weihnachtsunterstützung ca. 300 €.
Zur Behebung akuter wirtschaftlicher Notlagen können Stiftungsmittel gewährt werden. Dies kann zum einen für dringend benötigte Anschaffungen/Ausgaben des allgemeinen Lebens sein, wie z. B. Ersatz für eine defekte Waschmaschine, warme Kleidung für den Winter, Medikamentenzuzahlung
Zum Anderen können Stiftungsmittel für Anschaffungen/Ausgaben im Zusammenhang mit der künstlerischen Betätigung gewährt werden, wie z. B. Anschaffung von Zeichenpapier und Farbe, Tonaufnahmen für Bewerbungszwecke, Reparatur eines Instruments

An wen wende ich mich? Einen Stiftungsmittelantrag für Einzelpersonen nimmt grundsätzlich das zuständige Sozialbürgerhaus auf. Dort können Sie sich beraten lassen und sich über die Antragstellung informieren. Eine direkte Antragstellung bei der Stiftungsverwaltung ist nicht möglich.


Werner Friedmann-Stiftung

Für wen? Gewährung von Geldbeihilfen an ältere, bedürftige Künstler*innen und Journalist*innen, die mindestens seit zwei Jahren in München oder im Umland wohnen und einen zweijährigen künstlerischen Bezug zur Stadt München haben

Wofür? Sachleistung, medizinische Zuzahlungen, Künstlerbedarf

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzelle Bedürftigkeit (s. o. Mark Lothar-Stiftung) und Verdienste im Beruf

Antragstellung? Günstige Mietwohnungen, in denen ältere, bedürftige Künstler*innen und Journalist*innen ihren Lebensabend verbringen können. Zusätzlich gewährt die Werner Friedmann-Stiftung einmalige und laufende Beihilfen.

An wen wende ich mich? Einen Stiftungsmittelantrag für Einzelpersonen nimmt grundsätzlich das zuständige Sozialbürgerhaus auf. Dort können Sie sich beraten lassen und sich über die Antragstellung informieren. Eine direkte Antragstellung bei der Stiftungsverwaltung ist nicht möglich.


Fonds Münchner Künstlerhilfe

Für wen? Unterstützung von bedürftigen Künstler*innen in München zur Behebung wirtschaftlicher Notlagen, nicht aber zur beruflichen Förderung

Wofür? Beratung über das zuständige Sozialbürgerhaus

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzelle Bedürftigkeit (s. o. Mark Lothar-Stiftung)

Antragstellung? Beratung über das zuständige Sozialbürgerhaus

An wen wende ich mich? Einen Stiftungsmittelantrag für Einzelpersonen nimmt grundsätzlich das zuständige Sozialbürgerhaus auf. Dort können Sie sich beraten lassen und sich über die Antragstellung informieren. Eine direkte Antragstellung bei der Stiftungsverwaltung ist nicht möglich.


Münchner ZONTA Clubs

Für wen? Im Jahr 2015 haben die vier Münchner ZONTA Clubs in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband München einen Fonds ALTERSARMUT UND FRAUEN eingerichtet, um von Armut betroffenen bzw. an der Armutsgrenze lebenden Frauen ab 60 Jahren die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen und schnell und unbürokratisch zu helfen, wo andere Sozialsysteme nicht mehr greifen. In Ausnahmefällen (bei Krankheit oder Behinderung) können auch Frauen ab 50 Jahren bereits unterstützt werden.

Wofür? Finanzielle Unterstützung in Notsituationen (Selbstbeteiligung an Zahnarztrechnungen, den Kosten einer neuen Brille, Eigenbeteiligung an Medikamenten und Hilfsmitteln), Übernahme von Kosten bei notwendigen Anschaffungen (defekte Geräte, Mobiliar, etc.), Hilfen bei der Haushaltsführung, Hilfen bei der pflegerischen Versorgung, Übernahme von Fahrtkosten (z. B. Seniorenkarte), Übernahme von Kosten für eine Kursteilnahme (Volkshochschule, Alten- und Service-Zentren), Besuche von kulturellen Veranstaltungen

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzielle Bedürftigkeit mit Nachweis
Hierfür gelten die Grundsätze des §53 AO und festgelegte Kriterien. Zu diesen zählen der Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialgeld, Arbeitslosengeld ll (Hartz lV) oder Wohngeld. Die Mittel aus dem Fonds dürfen nicht eingesetzt werden, um vorhandenes Vermögen zu schonen. Sie werden „nachrangig eingesetzt“, das heißt, dass zuerst andere mögliche Hilfsquellen ausgeschöpft sein müssen.

Antragstellung? Die Förderhöchstgrenze liegt bei 400 €, in begründeten Ausnahmefällen kann eine höhere Summe beantragt werden.

An wen wende ich mich? Ansprechpartnerin bei der Caritas: Frau Ute Bernauer, Referentin „Armut“, Geschäftsführung Caritas München, Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel. 089 55169-776, E-Mail: ute.bernauer@caritasmuenchen.de, Bürozeiten: Montag bis Freitag vormittags

Zusätzlich möchten die vier Münchner ZONTA Clubs junge Frauen ermuntern und befähigen, ihre finanziellen Dinge, insbesondere im Hinblick auf ihre Alters-/Zukunftsvorsorge selbst in die Hand zu nehmen und zeitnah umzusetzen. Dabei werden alle 3 Säulen der Altersvorsorge (gesetzlich, betrieblich, privat) dar- und Optimierungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Informationen sind produktneutral.
Gut leben im Alter – was muss Frau tun?


Verein Freunde bayerischer Tonkünstler und Musikerzieher e.V.

Für wen? Der Zweck des Vereins ist die Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben des Tonkünstlerverbands Bayern e.V., soweit sie der Bildung und Erziehung der Kunst und Kultur, sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen dienen. Diese Förderung kann sich sowohl auf den Tonkünstlerverband Bayern e.V. als auch auf die in ihm zusammengeschlossenen regionalen Institutionen beziehen.

Wofür? Ähnlich Mark Lothar-Stiftung (s. o.)

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzielle Bedürftigkeit mit Nachweis durch geeignete behördliche Dokumente

Antragstellung? Einmalige Unterstützung je nach Anlass und Möglichkeit

An wen wende ich mich? Tonkünstler München e.V., Geschäftsstelle


Tonkünstler München e.V.

Für wen? Bedürftige Mitglieder jeden Alters des Tonkünstler München e.V.

Wofür? Beitragsermäßigung

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzielle Bedürftigkeit, außerdem Ermäßigung bei Mitgliedschaft eines Ehepaares (für eine*n Ehepartner*in, in Elternzeit für beide) und Studierende der Fachrichtung Musik mit Nachweis durch geeignete behördliche Dokumente (s. Beitragsordnung)

Antragstellung? Einmalige (jährliche) Beitragsermäßigung, kann mit entsprechenden aktuellen Nachweisen bis zum Ende des Kalenderjahres für das Folgejahr (erneut) beantragt werden

An wen wende ich mich? Tonkünstler München e.V., Geschäftsstelle


Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidialamts

Für wen? Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt mit einmaligen oder laufenden Zuwendungen (ältere) Künstler*innen aller Sparten und Schriftsteller*innen, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind.

Wofür? Nicht zweckgebunden

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzielle Bedürftigkeit mit Nachweis, Verdienste im Beruf
Zuwendungen werden auf Vorschlag des zuständigen Ministeriums des Landes gewährt, in dem der*die Bedürftige seinen*ihren Wohnsitz hat. Empfehlung (z. B. durch Tonkünstler München e.V.)

Antragstellung? Bei einer auf Dauer angelegten Unterstützung beträgt die Zuwendungssumme jährlich 7.500 €, die in drei Teilbeträgen ausgezahlt wird (hauptsächlich für lebensältere oder schwer erkrankte Künstler*innen). Einmalige Zuwendungen in einer akuten Notlage

An wen wende ich mich? Ob ein*e Künstler*in die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe des Bundespräsidenten erfüllt, prüft nicht das Bundespräsidialamt, sondern das für Angelegenheiten der Kultur zuständige Ministerium des Landes, in dem die*der Künstler*in ihren*seinen ersten Wohnsitz hat. Das bedeutet auch, dass die Zahlung einer finanziellen Zuwendung aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe nur dann möglich ist, wenn sich besagte Behörde des Landes dafür ausspricht. Die finanziellen Beihilfen sind stets widerrufbar; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.

Wer kann sich um Leistungen der Deutschen Künstlerhilfe bemühen?
1. Antrag/Bewerbung der*des Künstlerin* Künstlers selbst: Ein*e in Not geratene ältere*r Künstler*in kann sich selbst an die zuständige Behörde (siehe unten) wenden und Leistungen der Deutschen Künstlerhilfe gewissermaßen beantragen bzw. sich für sie bewerben.
2. Vorschlag durch fachkundige Dritte
3. Alternativ kann auch eine Künstlerorganisation, die Interessenvertretung oder ein Landesverband eine*n Künstler*in oder mehrere Künstler*innen bei der zuständigen Behörde des Landes für die deutsche Künstlerhilfe vorschlagen.

Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst


Bayerischer Ehrensold

Für wen? An ältere Künstler, die sich um den Freistaat Bayern verdient gemacht haben, vergibt das Ministerium unter Mitberücksichtigung der finanziellen Verhältnisse den Bayerischen Ehrensold. Er besteht gegenwärtig in einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 €.
Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Nachweis beschränkter Erwerbsfähigkeit, mehrjähriger bzw. ständiger Wohnsitz in Bayern, besondere Verdienste als Künstler*in, finanzielle Bedürftigkeit

Wofür? Nicht zweckgebunden

Welche Voraussetzungen gelten? Finanzielle Bedürftigkeit mit Nachweis, Verdienste im Beruf Empfehlung (z. B. durch Tonkünstler München e.V.)

Antragstellung? 250 € monatlich

An wen wende ich mich? Über die Verleihung entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst